LPR ist und bleibt der alleinige Eigentümer seiner roten, mit „LPR” markierten Paletten (im folgenden „Paletten“ genannt). LPR bietet ein konstantes Angebot sehr hochwertiger Paletten dank der Sammlung ihrer verteilten Paletten an den Abgabestellen und der darauf folgenden Sortierung und Reparatur ihrer Paletten, bevor diese in den Kreislauf zurückgegeben werden. Daher setzt LPR voraus, dass alle natürlichen und juristischen Personen, welche Paletten empfangen, diese entweder von LPR direkt oder von seinen Kunden oder Dritten bereitgestellten Bedingungen (im folgenden „Nutzungsbedingungen“ genannt) befolgen. Sofern Ihnen diese Bedingungen von Kunden von LPR oder von Dritten verschafft wurden, bilden sie einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328ff. BGB, woraus folgt, dass LPR seine Rechte gemäß diesen Nutzungsbedingungen direkt ihnen gegenüber geltend machen kann.
1. ANWENDUNG
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, denen sie zugestellt wurden. Mit jeglicher Annahme von Gütern auf Paletten und jedem tatsächlichen Besitz der Paletten gelten diese Nutzungsbedingungen als anerkannt. Diese Nutzungsbedingungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft und haben Vorrang vor allen anderen Allgemeinen Geschäfts-, Kauf- oder Verkaufsbedingungen bezüglich der Paletten.
2. EIGENTUM – RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Das gesamte Eigentumsrecht an den Paletten verbleibt stets bei LPR. Die Paletten dürfen nicht übertragen, geleast oder ausgetauscht werden, weder kostenlos noch gegen Bezahlung, und dürfen nicht zu anderen als von LPR bewilligten Zwecken verwendet werden. Sie können durch ihre rote Farbe und das LPR-Logo, ein eingetragenes Warenzeichen, identifiziert werden. Jegliche Nachahmung, Änderung oder unerlaubte Nutzung der Marke LPR oder ihrer Produkte bewirkt eine Verletzung des Warenzeichens und des Urheberrechts von LPR, wofür der Täter haftbar gemacht wird.
3. NUTZUNG UND RÜCKGABE DER PALETTEN
Die Paletten werden von Kunden von LPR (im folgenden „Spediteure“ genannt) für die Lagerung und den Transport von Gütern, welche die Spediteure ihren Großhändlern und Kunden (im folgenden „akzeptierte Empfänger“ genannt) verkaufen, gemietet. Ein „nicht akzeptierter Empfänger” ist jeder Dritte mit Ausnahme der akzeptierten Empfänger, welcher die Paletten empfängt. Akzeptierte und nicht akzeptierte Empfänger werden im folgenden „Empfänger“ genannt. Sobald ein Empfänger Paletten auf seinem Gelände empfangen hat, wird er zum Verwahrer im Sinne von § 688ff. BGB, wobei der Empfänger die empfangenen Paletten kostenlos verwahrt, und der Empfänger übernimmt die damit einhergehenden Gefahren. Als solcher wird der Empfänger für die Gewährleistung der qualitativen und quantitativen Unversehrtheit der Paletten allein haftbar gemacht und verpflichtet, sie auf Ersuchen von LPR zurückzugeben. Sobald die Güter der Spediteure von den Paletten abgeladen wurden, darf der Empfänger sie für keine anderen Zwecke nutzen, insbesondere nicht zur Lagerung anderer Güter auf den Paletten, und darf er die Paletten keinen Dritten (außer LPR) liefern.
Sobald die Paletten leer sind, werden sie vom Empfänger von den anderen Paletten getrennt, sortiert und daraufhin LPR zur Verfügung gestellt, so dass LPR sie mit seinen eigenen Mitteln abholen kann. Gemäß der Nachhaltigkeitspolitik von LPR hängt die Häufigkeit der Abholung von der Anzahl zur Abholung bereitstehender Paletten und von der Möglichkeit der Organisation von Sammeltransporten ab.
LPR informiert den Empfänger über jegliche Änderungen des Abholplans und über alle Ereignisse, die die normalen Abholverfahren stören können. Ebenso informiert der Empfänger LPR über alle Umstände, welche die Abholung behindern können, sowie über jede Änderung an seinen Standorten.
4. LAGERHALTUNG – BESTÄNDE
Die Spediteure informieren LPR über die Anzahl der an die akzeptierten Empfänger gelieferten und, sofern ihnen bekannt, der von den nicht akzeptierten Empfängern empfangenen Paletten. LPR verwendet ein Computersystem zur Überwachung der Niveaus an Palettenbeständen bei jedem benachrichtigten Empfänger, wobei die Anzahl an von den Spediteuren gelieferten Paletten und die Anzahl an von LPR abgeholten oder an die Spediteure zurückgegebenen Paletten herangezogen wird.
LPR informiert die Empfänger, welche benachrichtigt wurden, in regelmäßigen Abständen oder auf Anfrage über die Anzahl an für die Abholung durch LPR ausstehenden Paletten. Diese „Vorratsbilanz” gilt zwischen LPR und dem Empfänger als vertraglich bindend, es sei denn, Empfänger erhob binnen dreißig Tagen ab der Benachrichtigung von Empfänger über die „Vorratsbilanz” schriftlich und begründet Einspruch, welcher vorzugsweise per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden ist.
LPR ist berechtigt, mindestens zweimal pro Jahr angemessenen Zugang zum Standort des Empfängers zu erhalten, um den Empfänger über die Abholverfahren zu informieren, den Bestand der Paletten, welche der Empfänger für LPR besitzt, zu erfassen, oder für andere Zwecke in Bezug auf den Besitz und die Abholung der Paletten. Diese Besuche und Inventarisierungen erfolgen lediglich nach vorheriger Absprache mit dem Empfänger, während dessen Öffnungszeiten und gemäß den an jedem Standort des Empfängers anwendbaren Sicherheitsbedingungen.
5. RECHTSEINTRITT
LPR behält sich das Recht vor, in die Rechte der Spediteure auf Kompensation aufgrund von Missbrauch oder Verlust von Paletten gegen die Empfänger einzutreten. Alle von den Empfängern zu entrichtenden Zahlungen, insbesondere für die Nichtrückgabe von Paletten, können auch direkt durch LPR gefordert werden. Eine Kompensationszahlung durch einen Empfänger bewirkt keine Übertragung von Eigentumsrechten an den betreffenden Paletten.
6. KLASSIFIKATION DER EMPFÄNGER
LPR klassifiziert alle Empfänger, die Paletten empfangen, nutzen und zurückgeben, gemäß den Nutzungsbedingungen als „akzeptierte Standorte”. Für den Fall einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere bei der Unterlassung der Rücksendung der Paletten, behält sich LPR das Recht vor, dem säumigen Empfänger den Status „akzeptiert” zu entziehen und die Spediteure darüber zu informieren. Spediteure oder LPR können von dem Empfänger für die Verletzung dieser Nutzungsbedingungen eine Kompensation fordern.
7. TRENNBARKEIT
Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig, unwirksam oder nicht einklagbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gültig.
8. STREITIGKEITEN
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Gesetz, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsabkommens vom 11. April 1980 (CISG). Diesbezügliche Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht Düsseldorf vorgelegt.
realisation : Octavo