Möchten Sie die roten Paletten von LPR für Ihre Lieferkette nutzen? Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Hier erfahren Sie mehr über Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Sollten Sie die Antworten auf Ihre Fragen hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an unser Wissenszentrum.
LPR ist PEFC-zertifiziert; dementsprechend verfügt es über eine streng kontrollierte Lieferkette, um zu gewährleisten, dass das Holz für seine Paletten aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Die Auswahl hochwertigen Bauholzes fördert die Nachhaltigkeit und die Optimierung von Bauteile-Komponenten zur Vermeidung und Reduzierung der Umweltverschmutzung und um die Anforderungen an die Ladekapazität zu erfüllen. Außerdem sorgen ein eigenes Nagel-Design und ein Nagelplan für effiziente Leistung und damit für die Begrenzung von Palettenschäden während ihrer Lebensdauer. Die Nägel (aus unlegiertem Stahl) erfüllen die europäischen Auflagen. Unsere Kunststoffpaletten sind aus Polypropylen und recyceltem Polypropylen.
Unsere Paletten sind ausschließlich für die Konsumgüterindustrie (FMCG) bestimmt, um jegliche Kontaminationsgefahr zu vermeiden. Die Komponenten der LPR Paletten werden ggf. ausgewählt und geprüft, um bei einer Nutzung in der Nahrungsmittel-, Getränkeherstellung und im Vertrieb die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Trotzdem gehören Paletten zu den Tertiärverpackungen. Paletten sind definitionsgemäß nicht dazu bestimmt, in direkten Kontakt mit Waren (insbesondere unverpackten Nahrungsmitteln) zu kommen; ihr Zweck ist nicht, wie etwa bei Primär- oder Sekundärverpackungen die Wahrung der Qualität von Produkten. Zudem werden die Paletten zur Gewährleistung von gleichbleibenden Qualitätsstandards von den LPR Servicezentren und gemäß den technischen Anforderungen von LPR nach jedem Turnus aussortiert, geprüft und falls erforderlich, repariert (Bauholz und Teile stammen aus von LPR zugelassenen Sägewerken und Lieferanten).
Die rote Farbe ist ein wasserbasierter, roter Anstrich, der auf allen Seiten der Palette erfolgt. Zur Qualitätssicherung des Anstrichs genehmigt LPR die von seinen Dienstleistern und Herstellern gekaufte Farbe nur von zugelassenen Lieferanten und Produktreferenzen. Außerdem wurde die Farbe ausgewählt, weil sie in der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung als sicher gilt.
Wir bieten Standardpaletten an, die mit den meisten Verfahren der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung sowie mit dem Vertrieb kompatibel sind. Unsere Paletten eignen sich für alle Arten von Fertigungs- und Transportanlagen. Sie sind auch voll kompatibel mit sämtlichen automatisierten Systemen.
LPR kann auf Anfrage gemäß dem Standard ISPM15 und nach den gesetzlichen Auflagen im Lieferland behandelte Paletten liefern. Nur Paletten, die gemäß dem Verfahren von LPR behandelt wurden, gelten zum Zeitpunkt der Lieferung als ISPM15-konform und mit den gesetzlichen Vorgaben des Lieferlandes konform.
Unsere Paletten werden von den wichtigsten Einzelhandelsunternehmen in Europa anerkannt.
Unser Palettensortiment umfasst Holz- und Kunststoffpaletten. Unsere Handhabungslösungen umfassen alle Formate, die von den führenden Handelsketten des FMCG Sektors verwendet werden: PR080 (80x120); UK100 (100x120), sowie unsere Halbpalette DU608 (60x100). Außerdem bieten wir eine Display-Palette an; ihr Produktname lautet RQP46 (40x60); sie eignet sich für die Ausstellung von Produkten in Verkaufsräumen.
Wir haben uns für Holzpaletten entschieden, weil Holz solider und einfacher zu reparieren ist. Ferner ist für uns das Kreislaufprinzip wesentlich. Holzpaletten haben eine lange Lebensdauer und können nachhaltig entsorgt werden, sobald sie nicht mehr repariert werden können. Wir verwenden übrigens nur Holz aus nachhaltig verwalteten Wäldern.
Wie bieten Nahrungsmittelherstellern zwei Dienstleistungen an: Palettenvermietung und Palettenverwaltung.
Wir sind in Europa angesiedelt. Wir haben Tochterunternehmen in 12 europäischen Ländern (Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, UK, Irland, Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Polen, Tschechien und Rumänien) und wir sind in der Lage, Lieferungen und Abholungen in ganz Europa durchzuführen.
Wir verfügen über die Zertifizierungen PEFC, Ecovadis und ISO 9001 (Version 2015) für unsere portugiesischen und niederländischen Tochterunternehmen.
Sie haben die Möglichkeit, sich auf der entsprechenden Webseite bei uns für eine offene Stelle zu bewerben oder können uns Ihren Lebenslauf inkl. Bewerbungsschreiben übermitteln.
Als Kunde von LPR erhalten Sie Zugang zu einem personalisierten Online-Portal; dieses ist klar, intuitiv gestaltet und stellt ein umfangreiches Verwaltungsinstrument dar. Auf dem Portal finden Sie Informationen über unsere Paletten, eine Anleitung zur Aufgabe einer Bestellung und erfahren, wie Sie auf einfache Weise Ihre Rechnungen abrufen.
Unsere Transparenz. Wir sind transparent im Hinblick auf die Kosten in Ihrer Logistik!
Wir vertrauen die Fertigung und Reparatur unserer Paletten zuverlässigen Anbietern und Zulieferern an, die sich an unsere strengen Spezifikationen halten. 134 Service-Zentren in Europa kümmern sich um die Aussortierung, Prüfung und Reparatur unserer Paletten; wir arbeiten mit zugelassenen Fertigungszentren auf dem gesamten europäischen Kontinent.
Wir haben Teams in ganz Europa, die mit der Qualitätssicherung bei unseren Lieferanten und Dienstleistern beauftragt sind. Das Qualitätssicherungsverfahren von LPR ist sehr gründlich und gewährleistet die Qualität unserer Paletten während ihrer gesamten Lebensdauer.
Wenn Sie zum ersten Mal Paletten bestellen möchten, empfehlen wir Ihnen, über die Webseite oder per Telefon Kontakt mit Ihrem lokalen LPR-Team aufzunehmen. Wenn Sie bereits Kunde sind, können Sie Ihre Bestellung über das Internetportal MyLPR aufgeben. Auf MyLPR können Sie die Bestellung weiterverfolgen.
Paletten können mit 72 Stunden Vorlaufzeit nach Bestelleingang geliefert werden.
MyLPR ist das Kunden-Online-Portal von LPR; es steht 24/7 zur Verfügung.
Ja, Sie können Ihre Paletten über das Online-Portal MyLPR bestellen.
Sie können sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Paletten von LPR über das Online-Portal abwickeln, z. B. Paletten bestellen, Ihren Bestand überprüfen, Ihre Rechnungen aufrufen und herunterladen und auf Ihre Berichte zugreifen.
Ihre Daten werden gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Ihre Daten werden bei LPR sicher verarbeitet.
Für die Nutzung von MyLPR fallen keine zusätzlichen Gebühren an. MyLPR ist eine Dienstleistung, die Teil unserer Palettenvermietung und Palettenverwaltung ist.
Sobald Sie Kunde sind, erhalten Sie Ihre Login-Daten für die Anmeldung bei der Plattform. Wenn Sie daran anschließend immer noch keinen Zugang zum Portal haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Konto-Administrator.
LPR stellt das Kreislaufprinzip in den Mittelpunkt seiner Geschäftstätigkeit. Es ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Geschäftsmodells und wir stecken uns das Ziel, das Kreislaufprinzip weiterhin maximal zu fördern. Wir teilen die Vorteile von Mehrwegverpackungen mit unseren Kunden, unterstützen sie bei der Reduzierung ihres Co2 Fußabdruckes und fördern gleichzeitig den Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft.
Wir sind bestrebt, unsere Auswirkungen auf die Umwelt durch eine effiziente Verwaltung der LKW-Kapazitäten, durch die Zusammenarbeit mit lokalen Lieferanten, Verwendung desselben Spediteurs für die von den Werken ein- und ausgehenden Transporte, die Nutzung alternativer Transportmöglichkeiten, etwa der Bahn und weitere Initiativen zu reduzieren. Ferner ist es unser Bestreben, 5% unseres Co2-Fußabdrucks pro Jahr durch Aufforstung zu kompensieren.
Unsere Paletten haben eine Lebensdauer von mindestens fünf Jahren. Wir überwachen sie bis zum Ende ihrer Lebensdauer.
Paletten, die nicht mehr repariert werden können, werden nachhaltig entsorgt.
Ihre Auswirkungen auf die Umwelt werden durch einen Wechsel von Einweg- auf Mehrwegpaletten reduziert. Bitte benutzen Sie unseren CO² Rechner, um die Reduzierung Ihrer Auswirkungen zu ermitteln.
LPR ist PEFC-zertifiziert; dementsprechend verfügt es über eine streng kontrollierte Lieferkette, um zu gewährleisten, dass das Holz für seine Paletten aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt.
Shippeo ermöglicht es, Ladungen in Echtzeit zu verfolgen. Die Verwaltung Ihrer Transportflüsse war noch nie so einfach!
Die Kombination des GPS-Dienstes von Shippeo's GPS mit IoT (Internet der Dinge) Technologien verleiht Ihre Logistikverfolgung eine völlig neue Dimension. Ablaufverfolgung in Echtzeit und auf dem Gerät Ihrer Wahl.
Haben Sie Fragen über die Auswirkungen von COVID-19 auf Ihr Geschäft? Hier erfahren alles zu dieser Frage.
Trotz der Tatsache, dass die Pandemie in ganz Europa wütete, konnte LPR den Betrieb sein gesamtes Dienstleistungsangebotes aufrechterhalten. Dank der harten Arbeit, der bemerkenswerten Flexibilität unserer Teams und der engen Zusammenarbeit mit unseren Partnern, konnten wir alle Lieferungen durchführen, selbst als die Nachfrage den Höchststand erreichte. Aufgrund der zweiten Covid-Welle und den gesetzlichen Maßnahmen (die erfolgt sind oder erfolgen) ist es nicht auszuschließen, dass einige Dienstleistungen potentiell Probleme bereiten könnten (Verspätung oder Verhinderung). Aber seien Sie unbesorgt. Sollte dies vorkommen, werden unsere Kunden im Voraus darüber informiert.
Bis zu diesem Zeitpunkt konnte der Transport von Paletten und Gütern zwischen den Ländern innerhalb der EU durchgehend aufrechterhalten werden. Je nach den Kontrollen in den einzelnen Mitgliedsstaaten sind jedoch Verzögerungen an den Grenzübergängen möglich. Sollte es zu Grenzschließungen kommen, passen wir unsere Logistiklösungen an und nutzen die Flexibilität unseres Netzwerkes auf nationaler Ebene. Diese Strategie ist Teil unseres betrieblichen Kontinuitätsmanagements.
Wir haben seit dem Beginn der Pandemie in Europa eine Reihe von Strategien eingeführt. Darunter: • Die Organisation einer internen Task Force, die regelmäßige Sitzungen abhält, um die Entwicklung der Lage in jedem Land zu beobachten, in dem wir tätig sind und um uns in die Lage zu versetzen, erforderlichenfalls rasche Entscheidungen zu treffen. • Die Aktualisierung unseres Plans zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. • Die Beratung unserer Mitarbeiter und Partner (Kundendienstzentren, Palettenhersteller und Spediteure) in Fragen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß den Leitlinien der lokalen Behörden jedes Landes, in denen wir tätig sind und jenen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). • Begrenzung von Geschäftsreisen auf absolut erforderliche Reisen, insbesondere im Hinblick auf Fernreisen. • Einführung des flexiblen Homeoffice zur Begrenzung der Anzahl der Mitarbeiter in den Büros und erforderlichenfalls deren Schließung. • Ausstattung aller Mitarbeiter von LPR mit mobilen Geräten, um den Wechsel auf das Homeoffice mit vollständig gesicherten Geräten zu gewährleisten. • Organisation von Telefonleitungstransfers, so dass die Telefonnummern für Kunden und Geschäftspartner unverändert aufrecht sind, wenn die Mitarbeiter in das Homeoffice wechseln.
Ja, wir haben für alle europäischen Tochterunternehmen einen Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erarbeitet. Dieser Plan stützt sich u. a. auf folgende Elemente: • Die Flexibilität des Netzwerkes unserer Servicezentren, das über Standorte in ganz Europa verfügt und damit die Verlegung von Paletten und Geschäftstätigkeit an den jeweils geeignetsten Standort ermöglicht. • Der Fernzugriff auf alle IT-Systeme von LPR und Ausrüstungen bietet allen Mitarbeitern einen sicheren Zugriff auf das Netzwerk, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Unser Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs ist für unsere Kunden auf Anfrage verfügbar.
Wir haben sichergestellt, dass unsere Spediteure, die Empfehlungen und Anweisungen der Behörden einhalten und bewährte Praktiken anwenden, z. B.: • Sorgfältige Beobachtung der Anweisungen für Gesundheit und Sicherheit jedes Standorts, an dem unsere Paletten ein- und ausgeladen werden. • In den vorausgegangenen zwei Wochen: kein Kontakt mit einer infizierten Person und keine Reise in ein Gebiet, in dem das Virus aktiv war. • Mitarbeiter müssen gesund sein. Sie dürfen keinen Husten oder Schnupfen haben und – noch wichtiger – sie sollten kein Fieber haben. • Einhaltung der „Husten-Etikette“ (z. B. in ein Taschentuch niesen und dieses anschließend im Mülleimer entsorgen) oder, wenn dies nicht möglich ist, in die Armbeuge niesen. • Interaktion zwischen Fahrern und Mitarbeitern der Standorte so gut wie möglich vermeiden. Jedenfalls aber sollten Fahrer die erforderliche Distanz (wenn möglich 1,5 m) einhalten und Händeschütteln vermeiden. • Wenn ein Fahrer das WC des Standorts nutzen möchte, sollte dieser die Hände mit einem Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis desinfizieren oder sie sorgfältig mit Seife und Wasser waschen.
Alle Mitarbeiter erhalten genaue Anweisungen gemäß den Leitlinien der lokalen Behörden in jedem Land, in dem LPR angesiedelt ist und gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Allen Kunden, die auf Mitarbeiter von LPR treffen, wird eine zugelassene, Einweg-Maske und Desifektionsmittel angeboten. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter, die Kunden oder Geschäftspartner besuchen gebeten, die von jedem Standort eingerichteten Verfahren einzuhalten. Die bereitgestellten Anweisungen und Ausrüstungen werden ständig überprüft und an die Entwicklung der Lage in jedem Land, in dem wir angesiedelt sind, angepasst. Alle Mitarbeiter*innen, die in Kontakt mit einer Person waren, die möglicherweise oder tatsächlich mit COVID-19 infiziert ist, müssen den im jeweiligen Land, in dem wir unsere Geschäftstätigkeit ausüben, gültigen Quarantäne-Zeitraum einhalten und zu Hause bleiben. Alle Mitarbeiter*innen, die sich Sorgen um ihre Gesundheit machen oder Symptome haben (z. B. Husten, Schnupfen, Fieber usw.) müssen zu Hause bleiben, einen Arzt aufsuchen und erforderlichenfalls einen COVID-Test machen.
Es gibt bisher keinen Nachweis dafür, dass Viren, die Atemwegserkrankungen auslösen, über Paletten oder andere Nahrungsmittelverpackungen übertragen werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt: „Coronaviren brauchen einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt, um sich zu vermehren und zu überleben; sie können sich nicht auf der Oberfläche von Nahrungsmittelverpackungen vermehren.“ (Q&A: Nahrungsmittelsicherheit und Ernährung in Zusammenhang mit COVID-19, am 14. August 2020) „es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich Menschen durch Nahrungsmittel oder Nahrungsmittelverpackungen mit COVID-19 infizieren können. COVID-19 ist eine Atemwegserkrankung; der primäre Übertragungsweg entsteht durch einen Kontakt zwischen zwei Personen und durch direkten Kontakt mit den Tröpfchen, die durch das Husten oder Niesen einer infizierten Person in deren unmittelbare Umgebung geraten.“ (COVID-19 und Lebensmittelsicherheit: Leitlinien für Unternehmen des Nahrungsmittelsektors vom 7. April 2020)
LPR – La Palette Rouge – beantwortet Ihre Fragen über die negativen Auswirkungen des Brexit auf unsere Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich.
Vorbehaltlich neuer Entwicklungen gilt für alle Holzverpackungen, die zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) in beide Richtungen befördert werden ab dem 1. Januar 2021, dass sie entsprechend dem Internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 (ISPM15 – siehe auch Q2 für weitere Einzelheiten über ISPM15) behandelt und markiert sind. Eine ISPM15 Behandlung ist für Transporte innerhalb des Vereinigten Königreichs oder innerhalb der Europäischen Union nicht erforderlich (außer in einigen Gebieten, siehe Q9).
Der Standard ISPM15 sieht für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel ISPM15-Konformität vor. Ihr Zweck ist die Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten und Insekten, die Pflanzen oder Ökosysteme zwischen verschiedenen geografischen Gebieten beeinträchtigen könnten. Der Standard ISPM15 wurde vom Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) herausgegeben und muss von den Vertragsparteien des IPPC in die Gesetzgebung des jeweiligen Landes übertragen werden. Sowohl die Europäische Union als auch das Vereinigte Königreich sind Vertragsparteien des IPPC; demzufolge muss das in ihr Gebiet importierte Verpackungsmaterial aus Holz dem Standard ISPM15 entsprechen. Verpackungsmaterial aus Holz muss die nachstehenden Anforderungen erfüllen, um ISPM15-konform zu sein: • Es muss Gegenstand einer oder mehrerer der zugelassenen, in Anhang 1 des Standards ISPM15 beschriebenen Behandlungen sein; • Es muss entsprechend Anhang 2 des Standards ISPM15 markiert sein, um zu bescheinigen, dass es den erforderlichen Behandlungen unterzogen wurde.
LPR hat sich zusammen mit seinen Partnern auf die Auswirkungen des Brexit vorbereitet, um auf die neuen Bedürfnisse seiner Kunden (Volumen und die spezifische Anforderung, dass Paletten dem Standard ISPM15 entsprechen müssen) eingehen zu können. LPR baute seine Hitzebehandlungskapazitäten in den Netzwerken seiner Partner aus, führte spezifische Verfahren ein und ergriff Logistik-Maßnahmen mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen Behandlung, Markierung, Aussortierung und Bestandsverwaltung. Dennoch empfehlen wir unseren Kunden wärmstens, der bevorstehenden Änderung der Vorschriften vorzugreifen, indem sie LPR ihre Prognosen so bald wie möglich mitteilen, sodass wir unsere Hitzebehandlungskapazitäten anpassen, die Lieferung von ISPM15-konformen Paletten gewährleisten und unsere Kunden ihre gesetzlichen Auflagen erfüllen können.
ISPM15-konforme Paletten können bestellt werden, indem Sie in MyLPR die Option „TREATED“ oder „TRT“ wählen. Wenn die Optionen „TREATED“ oder „TRT“ nicht verfügbar ist, informieren Sie bitte Ihren regelmäßigen Ansprechpartner bei LPR. Es kann sein, dass ihr Vertrag mit LPR diese zusätzliche Option noch nicht einschließt und möglicherweise muss der Vertrag überarbeitet werden.
Es ist kein Nachweis oder ähnliches Dokument erforderlich. Die IPPC Markierung auf der Palette ist der Beweis dafür, dass die international anerkannten pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen erfolgt sind (siehe Q2 für weitere Einzelheiten). Wie oben erwähnt, ist neben dem Kennzeichen auf der Palette kein weiterer Nachweis erforderlich. Den Hinweis „TREATED“ oder „TRT“ im Falle einer erfolgten Behandlung der Paletten finden Sie auf dem Lieferschein von LPR.
Mehrere Arten von Kennzeichen, die anzeigen, dass Verpackungsmaterial aus Holz Gegenstand einer anerkannten pflanzenschutzrechtlichen Behandlung gemäß ISPM 15 war, sind in Umlauf. Größe, Position, Schriftarten und Kennzeichnungstechniken (Feuerkennzeichen, Tinte, Farbe) können variieren. Gültige Stempel müssen das IPPC Symbol, einen Ländercode, einen Hersteller/Behandlungsanbieter Code und einen Behandlungscode (HT für heat treatment/Hitzebehandlung) aufweisen. Weitere Codes und Informationen können sich neben dem Stempel, jedoch außerhalb des Rahmens befinden. In manchen Fällen können auf einer einzigen Palette die Stempel verschiedener Betreiber angebracht sein.
Die BEHANDELTEN Paletten sind wegen der erforderlichen Konformität mit ISPM15 Gegenstand verschiedener Verfahren und Logistik-Maßnahmen, z. B. Hitzebehandlung, Stempelung, Aussortierung und Lagerung. BEHANDELTE Paletten müssen von einem von den nationalen Behörden ordnungsgemäß zugelassenen Betreiber einer Hitzebehandlung unterzogen werden. Die Paletten werden für eine Mindestdauer von 30 Minuten ohne Unterbrechung auf eine Mindesttemperatur von 56 °C erhitzt. Die Behandlung muss am gesamten Profil und bis zum Kern des Holzes erfolgen. Dieser Prozess ist zeit- und energieaufwändig. Bitte wenden Sie sich an Ihren LPR-Händler um die Höhe der Zusatzkosten für BEHANDELTE Paletten zu erfahren.
Die Kontrollpläne und Folgen bei nicht konformem, importiertem Verpackungsmaterial aus Holz sind je nach den Auflagen jedes Landes unterschiedlich und/oder werden von den örtlichen Behörden festgelegt. Mögliche Folgen können die Verweigerung der Einfuhr der gesamten Sendung, die Zerstörung der Palette und/oder eine Beförderung der Fracht sein.
LPR garantiert, dass die Paletten, die es als „BEHANDELT“ liefert ISPM15-konform sind und die gesetzlichen Auflagen des Lieferlandes erfüllen. Sobald die Lieferung erfolgt ist, tragen die Kunden und im weiteren Sinne die Nutzer der Paletten die volle Verantwortung und haften für eine ordnungsgemäße Verwendung der Paletten. Dennoch liegt es in der alleinigen Verantwortung des Benutzers einer Palette, sich ausreichend über die pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Demzufolge müssen sich Kunden über die gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit ISPM15, bezogen auf ihren eigenen Güterfluss informieren und erforderlichenfalls „BEHANDELTE“ Paletten von LPR anfordern. Bitte berücksichtigen Sie, dass neben dem Güterfluss zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich andere Bestimmungsorte ISPM15-konforme Paletten verlangen können (siehe Q9 für weitere Einzelheiten).
1) EU Mitgliedsstaaten: Für den Transit von Paletten innerhalb der EU ist mit der Ausnahme einiger Gebiete keine ISPM15-Konformität erforderlich: Einige EU-Gebiete werden wegen des Vorkommens des Kiefernfadenwurms als „abgegrenzte Gebiete“ angesehen (nach dem Beschluss 2012/535/EU), insbesondere Portugal und die Insel Madeira. Paletten mit Ursprung in diesen Gebieten müssen gemäß ISPM15 behandelt und markiert werden. Im Rahmen der pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere der Verordnung (EU) 2016/2031), werden einige EU-Gebiete als Drittländer angesehen, z. B.: Ceuta, Melilla, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und die Kanarischen Inseln. Sämtliche Paletten, die aus diesen Gebieten in Mitgliedsländer der EU befördert werden, müssen ISPM15-konform behandelt und gekennzeichnet sein. Nach dem spanischen Gesetz „Orden APA/1076/2018“müssen alle (beladenen oder leeren) Paletten, die auf die Kanarischen Inseln eingeführt oder von den Kanarischen Inseln ausgeführt werden, gemäß ISPM15 behandelt und offiziell gekennzeichnet sein.
2) Länder außerhalb der EU: Anforderungen im Zusammenhang mit pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen, die im Bestimmungsland der Paletten gelten, sollten vom Palettennutzer von Fall zu Fall geprüft werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass in den meisten Unterzeichnerländern des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) ISPM15-Konformität für in ihre Gebiete eingeführte Verpackungsmaterial aus Holz erforderlich ist.