EPG-Verhaltenskodex für Lieferanten - La Palette Rouge

EPG-VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

  1. ZWECK DES EPG-VERHALTENSCODEXES FÜR LIEFERANTEN

Die Euro Pool System International B.V. und ihre verbundenen Unternehmen (im Folgenden gemeinsam die „Euro Pool Group” oder „EPG” genannt), verpflichten sich, ihren Kunden Dienstleistungen von hoher Qualität zu liefern. Die Euro Pool Group verpflichtet sich darüber hinaus, ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig ist, auszuführen und sicherzustellen, dass die Parteien, die die Euro Pool Group mit Dienstleistungen und Produkten beliefern (im Folgenden einzeln als „Lieferant“ bezeichnet), dasselbe tun und in ihrer gesamten Lieferkette einen hohen Standard an Geschäftsethik einhalten sowie den Menschenrechten Beachtung schenken. Der EPG-Verhaltenskodex für Lieferanten legt Mindeststandards für Lieferanten fest, die sicherstellen sollen, dass die Euro Pool Group Einblick in alle Aspekte ihrer Lieferkette hat und diese Ziele erfüllt.

  1. REGELKONFORMITÄT

Die Euro Pool Group verlangt von ihren Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie der Regeln, die im vorliegenden Verhaltenskodex und den einschlägigen Richtlinien festgelegt sind, die von Zeit zu Zeit implementiert und/oder geändert werden können. Verträge, die mit einem Lieferanten abgeschlossen werden, können spezifischere und detailliertere Bestimmungen enthalten und dieselben Themen ansprechen, wie sie im vorliegenden Verhaltenskodex enthalten sind. Wenn dies der Fall ist, haben die entsprechenden Bestimmungen des spezifischen Vertrages Vorrang vor den entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Verhaltenskodexes und im Fall von Widersprüchen zwischen dem vorliegenden Verhaltenskodex und einer Bestimmung eines einzelnen Vertrages hat die Bestimmung des einzelnen Vertrages Vorrang.
In Fällen, in denen geltende Gesetze und Vorschriften im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes für Lieferanten stehen, müssen die Lieferanten nach Möglichkeiten suchen, die Grundsätze zu befolgen, die den höchsten Schutz für die Arbeitnehmer und die Umwelt bieten und gleichzeitig den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage einen Nachweis über die Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodexes und aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu erbringen. Falls ein Lieferant eine der Bestimmungen des vorliegenden Verhaltenskodexes nicht einhält, muss er unverzüglich korrigierende Maßnahmen ergreifen.

Jeder Lieferant, der die Bestimmungen des vorliegenden Verhaltenskodexes nicht einhält, verstößt in erheblichem Maße gegen die Vereinbarungen oder Verträge, die er mit der Euro Pool Group geschlossen hat, und die Euro Pool Group hat alle Rechte im Rahmen solcher Vereinbarungen oder Verträge, um solche Vereinbarungen oder Verträge zu kündigen. Die Euro Pool Group behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten zu beenden, wenn dieser Lieferant oder einer seiner Unterauftragnehmer, der an der Erbringung von Dienstleistungen für die Euro Pool Group oder an der Herstellung der von der Euro Pool Group erworbenen Produkte beteiligt ist, gegen den vorliegenden Verhaltenskodex verstößt. Wenn die Euro Pool Group ihre Beziehungen (einschließlich einer oder mehrerer ihrer Vereinbarungen oder Verträge) mit einem Lieferanten beendet, weil dieser Lieferant oder einer seiner Unterauftragnehmer, der an der Erbringung von Dienstleistungen oder der Herstellung von Produkten beteiligt ist, die Bestimmungen des vorliegenden Verhaltenskodexes für Lieferanten nicht einhält, ist Euro Pool Group im Zusammenhang mit dieser Beendigung zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.

Wenn ein Lieferant im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen an die Euro Pool Group einen Unterauftragnehmer annimmt oder beauftragt, ist der Lieferant verpflichtet, seinen Unterauftragnehmer zu einer solchen Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodexes zu veranlassen, als ob die Euro Pool Group direkt einen Vertrag mit dem Unterauftragnehmer geschlossen hätte.

Die Euro Pool Group behält sich das Recht vor, mit oder ohne vorherige Ankündigung Audits oder Bewertungen durchzuführen, um die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Verhaltenskodexes durch die Lieferanten zu kontrollieren. Dies kann die Inspektion der Örtlichkeiten der Lieferanten und/oder die Befragung ihrer Mitarbeiter umfassen. Die Lieferanten sind verpflichtet, bei einer solchen Inspektion mitzuwirken und die für die Euro Pool Group erforderlichen Informationen zur Überwachung der Regelkonformität zur Verfügung zu stellen.

  1. PRODUKTSICHERHEIT

Die Lieferanten sind verpflichtet, der Euro Pool Group qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu liefern. Alle vom Lieferanten gelieferten Produkte und Dienstleistungen müssen den Qualitäts-, Sicherheits- und Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen, die in den geltenden Gesetzen vorgeschrieben sind, und die Anforderungen der Euro Pool Group erfüllen, wie sie von Zeit zu Zeit implementiert und/oder geändert werden können.

Die Lieferanten sind verpflichtet, der Euro Pool Group unverzüglich alle Bedenken hinsichtlich der Produktsicherheit und/oder der Produktqualität in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen des Lieferanten mitzuteilen.

  1. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes einhalten und strenge interne Verfahren und Maßnahmen zum Arbeitsschutz entwickeln und befolgen. Vom Lieferanten verursachte menschenrechtswidrige Arbeitsplatzpraktiken und Bedingungen in stationären Einrichtungen (und auf dem Arbeitsweg) sind verboten.

Die Lieferanten müssen ein robustes und wirksames internes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem entwickeln, um die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken sowie die Ursachen der ihrem Arbeitsumfeld inhärenten Gefahren zu minimieren. Alle Mitarbeiter des Lieferantenmüssen rechtzeitig alle notwendigen und angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsschulungen erhalten und sind nach Maßgabe der örtlichen Gesetze sowie im Falle der Feststellung neuen oder zusätzlichen Bedarfs oder neuer oder zusätzlicher Risiken nachzuschulen.

Die Lieferanten sind verpflichtet, unter Beachtung des herrschenden Kenntnisstands der Branche und der branchenspezifischen Gefahren gesunde Arbeitsumgebungen bereitzustellen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Die Lieferanten sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln und zu ergreifen, um auf Notfallsituationen vorbereitet zu sein. Die Lieferanten sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig in der Notfallplanung, der Reaktionsfähigkeit und der medizinischen Versorgung zu schulen.

Die Lieferanten sind verpflichtet, den Zugang der Arbeitnehmer zu sauberen sanitären Einrichtungen und sauberem Trinkwasser zu gewährleisten und gegebenenfalls sanitärhygienische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

  1. MENSCHEN- UND ARBEITNEHMERRECHTE

Die Lieferanten sind verpflichtet, die Universelle Erklärung der Menschenrechte und die acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu respektieren. Insbesondere hat jeder Lieferant sowohl innerhalb seines Unternehmens als auch in seiner Lieferkette das Folgende zu beachten:
(i) es darf keine Zwangsarbeit stattfinden und alle Mitarbeiter der Lieferanten, einschließlich der Vertragsarbeiter, müssen frei arbeiten können;
(ii) in den Betrieben der Lieferanten oder ihrer Unterauftragnehmer lassen die Lieferanten keine Kinderarbeit zu und achten die Rechte der Kinder gemäß dem Übereinkommen über die Rechte der Kinder; die Lieferanten halten sich an die ILO-Definition des Mindestalters für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit;
(iii) es darf seitens der Lieferanten bei den Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Rasse, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Nationalität, sozioökonomischem Status, politischer Orientierung oder sonstiger Ideologien und von Gewerkschaftszugehörigkeit stattfinden, sondern es ist Chancengleichheit zu fördern;
(iv) die Lieferanten behandeln ihre Angestellten und Arbeiter fair, mit Respekt und Würde und garantieren Chancengleichheit für alle. Daher dürfen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz niemals sexuell, physisch oder psychisch belästigt oder in irgendeiner anderen Form eingeschüchtert werden. Die Lieferanten müssen den positiven Wert von Diversität erkennen und fördern;
(v) die Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer anerkennen, Arbeitnehmerorganisationen beizutreten und an Tarifverhandlungen teilzunehmen. Ebenso erkennen die Lieferanten die Bedeutung eines direkten Engagements zwischen Arbeitnehmern und Management an und sind gehalten, eine offene Kommunikation über die Arbeitsbedingungen zu ermutigen, ohne dass die Arbeitnehmer Angst vor Belästigung, Einschüchterung oder Repressalien haben müssen;
(vi) die Lieferanten sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften und internationalen Arbeitsnormen und Industriestandards in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten zu handeln, einschließlich des Rechts auf Mutterschaftsurlaub, auf Abwesenheit bei Krankheit und auf jeden anderen Urlaub, soweit dies nach geltendem Recht und Branchenstandards zulässig ist;
(vii) die Lieferanten sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie Tarifverträge in Bezug auf Gehälter und Leistungen einzuhalten;
(viii) die Arbeitnehmer der Lieferanten müssen über rechtsgültige Verträge verfügen und die Lieferanten haben für anerkannte Arbeitsverhältnisse mit ihren Arbeitnehmern gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Branchenstandards zu sorgen; und
(ix) die Lieferanten müssen alles unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte wahrnehmen können.

  1. UNTERNEHMENSETHIK

6.1. KAMPF GEGEN BESTECHUNG UND KORRUPTION
Die Euro Pool Group akzeptiert und gestattet keine Form der Bestechung. Die Lieferanten dürfen sich auf keine Form der Bestechung einlassen, einschließlich unter anderem des Versprechens, Anbietens, Gewährens oder Annehmens unzulässiger finanzieller oder anderer Anreize.
6.2. GESCHENKE UND BEWIRTUNG
Einladungen, Bewirtungen und Geschenke können von unseren Lieferanten im Einklang mit den lokalen Geschäftspraktiken genutzt werden, um Wertschätzung zu zeigen, die Geschäftsbeziehung auszubauen und/oder Goodwill zu schaffen. Dabei ist der Grundsatz der Angemessenheit zu beachten. Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass dies zum richtigen Zeitpunkt geschieht, maßvoll ist und nicht über die örtlich akzeptablen Geschäftspraktiken hinausgeht (und immer im Einklang mit den lokalen und europäischen Gesetzen und der Politik des Unternehmens des Empfängers steht).
Die Euro Pool Group bietet keine Geschenke oder Bewirtung an oder nimmt sie an, um eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen, und erwartet von ihren Lieferanten, dass sie sich ähnlich verhalten.

6.3. FAIRER HANDEL UND WETTBEWERB
Die Euro Pool Group verlangt von ihren Lieferanten, dass sie ihre Aktivitäten und Geschäfte unter Anwendung wettbewerbsfähiger und fairer Marktpraktiken und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden nationalen, europäischen und internationalen Kartell- und Wettbewerbsgesetze ausführen.

Die Lieferanten dürfen sich nicht an illegalen Kartellen, Preisabsprachen, unrechtmäßigem Informationsaustausch mit Wettbewerbern oder anderen unlauteren Handelspraktiken beteiligen.

6.4. SCHUTZ DER VERMÖGENSWERTE
Wenn die Lieferanten während oder im Rahmen der Lieferung von Gütern und/oder Dienstleistungen die Kontrolle über die Vermögenswerte von Euro Pool Group haben oder diese nutzen, sind die Lieferanten verpflichtet, diese zu schützen und Schäden und Verluste an diesen Vermögenswerten zu verhindern.

Diese Vermögenswerte dürfen von den Lieferanten ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und/oder Produkte und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Richtlinien und Anweisungen der Euro Pool Group verwendet werden. Die Lieferanten dürfen die Vermögenswerte der Euro Pool Group nicht für irgendeine Form von persönlichem Nutzen oder für die Lieferung von Dienstleistungen und/oder Produkten an Dritte verwenden.

6.5. INTERESSENKONFLIKTE
Es können Situationen entstehen, in denen die Interessen des Lieferanten mit denen der Euro Pool Group oder ihrer Interessenspartner kollidieren könnten.

Die Lieferanten sind verpflichtet,

  • Interessenkonflikte zu erkennen, zu vermeiden und angemessen zu handhaben, indem sie geeignete administrative und organisatorische Vorkehrungen treffen und umsetzen; und
  • der Euro Pool Group jede Situation, in der ein Interessenkonflikt entstehen könnte, offen zu legen, damit die Euro Pool Group geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

6.6. VERTRAULICHKEIT UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Lieferanten, die Informationen in Bezug auf die Euro Pool Group, ihre Interessenspartner oder ihre Geschäftstätigkeit erhalten oder verwalten, müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen zu gewährleisten, die ihnen von oder im Namen der Euro Pool Group mitgeteilt werden. Die Lieferanten sind verpflichtet, alle geschäftlichen, kommerziellen und finanziellen Informationen über die Euro Pool Group und ihre Geschäftspartner vertraulich zu behandeln.

6.7. GEISTIGES EIGENTUM
Die von den Lieferanten an Euro Pool Group gelieferten Produkte und Dienstleistungen müssen alle gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte Dritter respektieren und den einschlägigen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Die Lieferanten dürfen Firmennamen, Zeichen, Marken, Logos, Warenzeichen oder eingetragene Symbole, die Eigentum von Euro Pool Group sind oder für die die Euro Pool Group eine Lizenz besitzt, nur dann verwenden, wenn dies in dem mit Euro Pool Group geschlossenen Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Es werden jedoch keine Rechte oder Lizenzen an oder in Bezug auf ein geistiges Eigentumsrecht von Euro Pool Group gewährt. Im Falle der Beendigung einer Vereinbarung oder eines Vertrags zwischen der Euro Pool Group und dem Lieferanten wird der Lieferant jede vertraglich erlaubte Nutzung des geistigen Eigentums der Euro Pool Group unverzüglich einstellen.

Die Lieferanten dürfen keine Marken, Handelsnamen, Warenzeichen oder Zeichen eintragen lassen, die denjenigen von Euro Pool Group ähnlich sind.

Die Lieferanten sind verpflichtet, Euro Pool Group unverzüglich jede Handlung zu melden, die den Interessen von Euro Pool Group zuwiderläuft und von der sie Kenntnis erhalten. Die Lieferanten werden der Euro Pool Group in allen Angelegenheiten, die den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums der Euro Pool Group betreffen, die erforderliche Unterstützung vor den zuständigen Gerichten gewähren.

6.8. DATENSCHUTZ
Die Lieferanten verpflichten sich, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten und nichts zu tun oder zu unterlassen, was verursachen könnte, dass die Euro Pool Group einen Verstoß gegen Gesetze und/oder Vorschriften begeht.

Soweit die Lieferanten personenbezogene Daten im Auftrag der Euro Pool Group verarbeiten, tun sie dies ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Euro Pool Group, dargestellt auf der Website von Euro Pool Group (siehe: https://www.europoolgroup.com/privacy-page.html).

  1. UMWELTSCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT

Die Euro Pool Group ist bestrebt, in ihrer gesamten Lieferkette Verantwortung für den Umweltschutz zu übernehmen und mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die sich ebenfalls für den Umweltschutz engagieren und effektiv nach neuen Wegen suchen, um Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu reduzieren.

Die Lieferanten müssen in allen Ländern, in denen sie tätig sind, alle geltenden Umweltstandards, -gesetze und -vorschriften einhalten; in erster Linie durch die Einholung und Aufrechterhaltung von Umweltgenehmigungen und -zulassungen für die Durchführung regulierter Tätigkeiten.
Die Lieferanten müssen in Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der Euro Pool Group handeln, die von Zeit zu Zeit geändert werden können.

  1. PLANUNG DER GESCHÄFTSKONTINUITÄT Die Lieferanten sind verpflichtet, eine robuste und widerstandsfähige Lieferkette und angemessene Prozesse einzurichten, um eine ununterbrochene Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Lieferanten sind verpflichtet, geeignete Pläne zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität umzusetzen und zu verwalten.
  2. WHISTLEBLOWER-VERFAHREN – SICHERHEITSBEDENKEN ANSPRECHEN

Wenn Lieferanten Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen den vorliegenden Verhaltenskodex oder gegen geltende Regeln und Vorschriften haben, werden sie aufgefordert, dies gemäß den Whistleblower-Grundsätzen der Euro Pool Group für Dritte anzusprechen, wie sie auf der Website der Euro Pool Group dargestellt sind (siehe: https://www.europoolgroup.com/governance.html).

  1. UPDATE

Die Euro Pool Group behält sich das Recht vor, den vorliegenden Verhaltenskodex für Lieferanten von Zeit zu Zeit zu ändern